ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Maevo GmbH, Gurnigelweg 14a, 3612 Steffisburg, Schweiz (nachfolgend «Maevo» oder «Anbieterin») und ihren Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») im Bereich folgender Dienstleistungen:
– Unternehmens- und Verhandlungsberatung
– Coaching
– Inhouse-B2B-Trainings
– Live-Seminare und Workshops (Maevo als Veranstalterin)
– Keynotes und Speaking-Engagements
1.2 Diese AGB gelten ausschliesslich im B2B-Bereich, d.h. gegenüber Unternehmen, juristischen Personen und Selbständigerwerbenden. Konsumenten im Sinne des schweizerischen Konsumentenschutzrechts werden durch gesonderte Bedingungen erfasst.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Maevo deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.4 Individuelle, schriftlich vereinbarte Sonderregelungen gehen diesen AGB vor.
1.5 Digitale Produkte, Onlinekurse und Mentoring-Programme, die über Drittplattformen (z.B. Digistore24) vertrieben werden, unterliegen ausschliesslich den AGB der jeweiligen Plattform. Die vorliegenden AGB der Maevo GmbH finden auf solche Transaktionen keine Anwendung.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote und Offerten von Maevo sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber eine Offerte von Maevo schriftlich (per E-Mail oder Brief) annimmt. Die schriftliche Auftragsbestätigung durch Maevo gilt als verbindliche Bestätigung des Vertragsschlusses.
2.3 Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch Maevo.
2.4 Massgeblich für den Vertragsinhalt sind die in der Offerte und Auftragsbestätigung beschriebenen Leistungen. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht Vertragsgegenstand.
§ 3 Leistungsumfang
3.1 Beratungsleistungen
Maevo erbringt Beratungsleistungen im Bereich Verhandlungsführung, Preisstrategie und Business-Transformation. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Offerte. Maevo schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Beratungsergebnisse beruhen auf dem zum Zeitpunkt der Beratung verfügbaren Wissen; Maevo übernimmt keine Garantie für deren Umsetzbarkeit oder Wirksamkeit im Einzelfall. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Honorar inbegriffen und werden separat verrechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart (vgl. § 5).
3.2 Coaching
Coaching-Leistungen von Maevo dienen der Unterstützung des Auftraggebers bzw. der Teilnehmenden in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung. Coaching ist ein ergebnisorientierter, aber ergebnisoffener Prozess. Maevo schuldet keinen bestimmten Coaching-Erfolg oder ein konkretes Resultat, sondern eine professionelle Prozessbegleitung. Der Auftraggeber ist für die Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Coaching selbst verantwortlich. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Honorar inbegriffen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.3 Inhouse-B2B-Trainings
Coaching-Leistungen von Maevo dienen der Unterstützung des Auftraggebers bzw. der Teilnehmenden in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung. Coaching ist ein ergebnisorientierter, aber ergebnisoffener Prozess. Maevo schuldet keinen bestimmten Coaching-Erfolg oder ein konkretes Resultat, sondern eine professionelle Prozessbegleitung. Der Auftraggeber ist für die Umsetzung von Erkenntnissen aus dem Coaching selbst verantwortlich. Reise- und Übernachtungskosten sind nicht im Honorar inbegriffen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.4 Live-Seminare (Maevo als Veranstalterin)
Live-Seminare finden an von Maevo bestimmten Orten und zu den angegebenen Terminen statt. Maevo tritt dabei als Veranstalterin auf und trägt das Veranstalterrisiko.
Mindesteilnehmerzahl: Ein Seminar wird ab 8 angemeldeten Teilnehmenden definitiv durchgeführt. Bei Unterschreitung dieser Zahl behält sich Maevo vor, das Seminar abzusagen oder auf einen Ersatztermin zu verschieben. Die Teilnehmenden werden so früh wie möglich, spätestens 10 Tage vor dem Seminartermin, informiert.
Absage durch Maevo: Bei Absage eines Seminars durch Maevo erhalten Teilnehmende nach ihrer Wahl entweder eine vollständige Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises oder eine Gutschrift für den nächstmöglichen Ersatztermin. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten der Teilnehmenden, sind ausgeschlossen.
Programmänderungen: Maevo behält sich vor, Ort, Zeit, Ablauf und inhaltliche Details des Seminars aus sachlichen Gründen anzupassen, sofern der Kerninhalt und der vereinbarte Themenrahmen erhalten bleiben. Solche Anpassungen begründen keinen Rücktrittsanspruch des Auftraggebers.
Hausrecht und Verhalten: Maevo übt das Hausrecht aus. Teilnehmende, die den Seminarbetrieb erheblich stören oder gegen Verhaltensregeln verstossen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung vom Seminar ausgeschlossen werden.
Foto- und Videoaufnahmen: Foto-, Video- oder Tonaufnahmen durch Teilnehmende sind während des Seminars ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von Maevo untersagt. Maevo selbst darf das Seminar zu Dokumentationszwecken fotografisch und filmisch festhalten. Für die Nutzung personenbezogener Aufnahmen zu Marketingzwecken informiert Maevo die Teilnehmenden vorgängig per E-Mail sowie mündlich vor Ort und holt die
Einwilligung der abgebildeten Personen ein. Teilnehmende, die keine Aufnahmen wünschen, teilen dies Maevo rechtzeitig mit.
3.5 Keynotes und Speaking-Engagements
Keynotes und Speaking-Auftritte werden nach individueller Vereinbarung erbracht. Der Auftraggeber stellt auf eigene Kosten die notwendige Infrastruktur (Bühne, Mikrofon, Beamer, etc.) zur Verfügung. Reise- und Übernachtungskosten von Maevo sind nicht im Honorar inbegriffen und werden separat verrechnet, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart (vgl. § 5). Maevo behält sich das Recht vor, Keynote-Inhalte gemäss eigenen methodischen Grundsätzen zu gestalten, soweit der vereinbarte Themenrahmen eingehalten wird.
§ 4 Auftraggeber und Teilnehmende
4.1 Bei Inhouse-Trainings, Coaching-Programmen und eigenen Seminaren kann der Auftraggeber (z.B. ein Unternehmen) von den tatsächlichen Teilnehmenden (z.B. Mitarbeitende) abweichen. In diesem Fall gilt: Der Auftraggeber ist Vertragspartner und haftet für die vollständige Vergütung unabhängig von der Anzahl tatsächlich erschienener Teilnehmenden.
4.2 Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmenden über die relevanten Inhalte dieser AGB informiert sind und diese akzeptieren.
4.3 Der Auftraggeber haftet für das Verhalten seiner Mitarbeitenden oder der von ihm angemeldeten Personen im Rahmen der Veranstaltung.
4.4 Maevo ist nicht verpflichtet, angemeldete Teilnehmende zu ersetzen, die kurzfristig absagen. Bereits bezahlte Beträge verfallen bei Nichterscheinen einzelner Teilnehmender, es sei denn, eine rechtzeitige Abmeldung gemäss § 6 liegt vor.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt Maevo rechtzeitig alle für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen und Zugänge zur Verfügung.
5.2 Der Auftraggeber bezeichnet eine verantwortliche Ansprechperson, die für Maevo erreichbar ist und Entscheidungen treffen kann.
5.3 Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unzureichende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, werden von Maevo nach Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt.
5.4 Für Inhouse-Trainings und Keynotes stellt der Auftraggeber sicher, dass alle technischen Voraussetzungen (Räumlichkeiten, Technik, Internet) bis spätestens 60 Minuten vor Beginn der Veranstaltung betriebsbereit sind.
§ 6 Vergütung, Spesen und Zahlungsbedingungen
6.1 Die Vergütung richtet sich nach den in der Offerte oder Auftragsbestätigung angegebenen Preisen. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Mehrwertsteuer (MWST), sofern Maevo MWST-pflichtig ist.
6.2 Zahlungskonditionen: Bei Vertragsschluss ist eine Anzahlung von 50% des Gesamtbetrages fällig. Die verbleibenden 50% sind nach vollständiger Erbringung der Leistung und Zustellung der Schlussrechnung innert 30 Tagen netto zur Zahlung fällig.
6.3 Geht die Anzahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss bei Maevo ein, setzt Maevo dem Auftraggeber eine Nachfrist von 5 Arbeitstagen. Erfolgt keine Zahlung innert dieser Nachfrist, ist Maevo berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Maevo informiert den Auftraggeber schriftlich über den Rücktritt. Bereits angefallene Aufwendungen von Maevo sind in diesem Fall vom Auftraggeber zu erstatten.
6.4 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 5% p.a. geschuldet. Maevo behält sich das Recht vor, bei Zahlungsverzug weitere Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung zu sistieren.
6.5 Spesen: Reise- und Übernachtungskosten sind generell nicht im Honorar inbegriffen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders vereinbart. Die Verrechnung erfolgt pauschal nach Distanz gemäss folgendem Rahmen:
– Einsätze innerhalb der Schweiz bis 100 km: Reisepauschale gemäss Offerte
– Einsätze innerhalb der Schweiz ab 100 km: Reisepauschale + allfällige Übernachtungskosten
– Internationale Einsätze: Reise, Unterkunft und Verpflegung nach Aufwand, oder gemäss individueller Vereinbarung in der Offerte
6.6 Allfällige Drittkosten (z.B. Raummiete, externe Dienstleister, Technik) gehen zu Lasten des Auftraggebers, sofern nicht anders vereinbart.
6.7 Preisanpassungen für Folgeaufträge oder laufende Mandate werden dem Auftraggeber mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.
§ 7 Stornierung, Rücktritt und Verschiebung
7.1 Stornierungen durch den Auftraggeber sind schriftlich (per E-Mail) zu erklären. Massgeblich ist der Eingang der Stornierungserklärung bei Maevo.
7.2 Es gelten folgende Stornierungsregelungen:
– Stornierung bis 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungstermin: kostenlos
– Stornierung zwischen 29 und 15 Tage vorher: 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallentschädigung
– Stornierung weniger als 15 Tage vorher oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars
7.3 Bei Stornierung eines Inhouse-Trainings mit mehr als 3 Tagen Vorbereitungsaufwand kann Maevo den nachgewiesenen Vorbereitungsaufwand zusätzlich in Rechnung stellen, maximal bis zur Höhe des vereinbarten Honorars.
7.4 Bereits angefallene Spesen (Reise, Übernachtung etc.) sind unabhängig vom Stornierungszeitpunkt vollständig zu erstatten. Maevo weist die bereits angefallenen Spesen durch entsprechende Belege nach.
7.5 Verschiebungen durch den Auftraggeber sind kostenfrei möglich, sofern sie mindestens 30 Tage vor dem Leistungstermin schriftlich beantragt werden und ein neuer Termin innerhalb von 12 Monaten vereinbart wird. Bei späterer Verschiebung gelten die Stornierungsregelungen gemäss Ziffer 7.2 sinngemäss.
7.6 Maevo behält sich vor, Termine aus wichtigem Grund (z.B. Krankheit, höhere Gewalt) zu verschieben. In diesem Fall wird dem Auftraggeber umgehend ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
§ 8 Höhere Gewalt
8.1 Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, von den Parteien nicht zu vertretende Ereignisse, welche die Leistungserbringung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Dazu zählen insbesondere: Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, staatlich angeordnete Veranstaltungsverbote, Streiks, Krieg oder behördliche Massnahmen.
8.2 Tritt ein solches Ereignis ein, sind beide Parteien von ihren Leistungspflichten befreit, soweit und solange sie durch das Ereignis daran gehindert werden. Die betroffene Partei informiert die andere unverzüglich schriftlich.
8.3 Bei Absage einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt durch Maevo haben Auftraggeber Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Beträge, abzüglich nachgewiesener, bereits angefallener Kosten (z.B. Raummiete, Materialien). Weitergehende Ansprüche — insbesondere Reise- oder Übernachtungskosten des Auftraggebers — sind ausgeschlossen.
8.4 Maevo ist in Fällen höherer Gewalt berechtigt, einen Alternativtermin anzubieten. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, diesen Alternativtermin anzunehmen.
§ 9 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
9.1 Alle von Maevo entwickelten und eingesetzten Konzepte, Methoden, Trainingsunterlagen, Präsentationen, Frameworks und sonstigen Materialien sind geistiges Eigentum von Maevo und urheberrechtlich geschützt.
9.2 Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und die Dauer des Vertragsverhältnisses. Eine Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung oder anderweitige Verwertung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Maevo ist untersagt.
9.3 Die Aufzeichnung von Trainings, Seminaren, Coachings oder Keynotes — in welcher Form auch immer — bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Maevo.
9.4 Der Auftraggeber räumt Maevo das Recht ein, die Zusammenarbeit referenziell zu erwähnen (z.B. als Referenz auf der Website oder in Marketingmaterialien), sofern keine ausdrückliche Vertraulichkeitsvereinbarung besteht.
§ 10 Vertraulichkeit
10.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der anderen Partei streng geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.
10.2 Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Kundendaten, Preisstrukturen, interne Prozesse und strategische Informationen, die als solche erkennbar sind oder ausdrücklich als vertraulich bezeichnet werden.
10.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt während der Vertragsdauer und für weitere 3 Jahre nach Vertragsbeendigung.
10.4 Maevo ist berechtigt, im Rahmen der Leistungserbringung geeignete Mitarbeitende und Subunternehmer beizuziehen. Diese werden vertraglich zur Vertraulichkeit verpflichtet.
§ 11 Non-Solicitation / Abwerbeverbot
11.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und während 12 Monaten nach dessen Beendigung keine Mitarbeitenden, Subunternehmer oder freien Referenten von Maevo direkt oder indirekt abzuwerben, einzustellen oder in anderer Form entgeltlich zu beschäftigen, ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Maevo.
11.2 Bei Verstoss gegen diese Klausel ist eine Konventionalstrafe von CHF 20’000.– pro nachgewiesenem Verstoss geschuldet, unbeschadet weitergehender Schadenersatzansprüche.
§ 12 Haftung
12.1 Maevo haftet für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht werden. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
12.2 Die Haftung für Körperschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
12.3 Die Haftung von Maevo für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Vermögensschäden ist — soweit gesetzlich zulässig — ausgeschlossen.
12.4 Die Gesamthaftung von Maevo gegenüber dem Auftraggeber ist im Rahmen eines Vertragsverhältnisses auf die Höhe des von Maevo erhaltenen Honorars für den jeweiligen Auftrag begrenzt.
12.5 Maevo übernimmt keine Haftung für technische Probleme oder Infrastrukturmängel beim Auftraggeber oder am Veranstaltungsort.
12.6 Der Auftraggeber haftet gegenüber Maevo für Schäden, die durch seine Mitarbeitenden oder die von ihm angemeldeten Teilnehmenden verursacht werden.
§ 13 Datenschutz
13.1 Maevo verarbeitet Personendaten des Auftraggebers und seiner Mitarbeitenden ausschliesslich im Rahmen der Leistungserbringung und gemäss den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG).
13.2 Die Datenschutzerklärung von Maevo ist auf der Website www.maevo.ch abrufbar und Bestandteil dieser AGB.
13.3 Personendaten werden nicht ohne ausdrückliche Einwilligung an Dritte weitergegeben, ausser dies ist zur Leistungserbringung notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben.
§ 14 Änderungen der AGB
14.1 Maevo behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit anzupassen. Die geänderten AGB werden dem Auftraggeber schriftlich (per E-Mail) mitgeteilt und gelten als genehmigt, sofern der Auftraggeber nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zustellung schriftlich widerspricht. Dies gilt nicht für wesentliche Änderungen der Hauptleistungspflichten oder der Vergütung, welche der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers bedürfen.
14.2 Im Falle eines Widerspruchs ist Maevo berechtigt, bestehende Vertragsverhältnisse mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
§ 15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
15.1 Diese AGB und alle daraus entstehenden Rechtsbeziehungen unterliegen ausschliesslich dem schweizerischen Recht, unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Thun, Schweiz. Maevo ist berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu belangen.
§ 16 Schlussbestimmungen
16.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Können sich die Parteien über die Ersatzregelung nicht einigen, entscheidet das zuständige Gericht nach Massgabe des schweizerischen Rechts.
16.2 Auf Art. 404 OR (jederzeitiges Kündigungsrecht bei Auftragsverhältnissen) wird ausdrücklich hingewiesen. Soweit die erbrachten Leistungen als Auftrag im Sinne des OR qualifiziert werden, kann das Vertragsverhältnis jederzeit beendet werden. In diesem Fall schuldet der Auftraggeber die bis dahin erbrachten Leistungen sowie allfällige Spesen.
16.3 Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen, auf www.maevo.ch veröffentlichten Fassung. Stand: März 2026.
Kontakt & Fragen zu diesen AGB:
Maevo GmbH · Gurnigelweg 14a · 3612 Steffisburg · Schweiz
frederic.mathier@maevo.ch · +41 79 672 07 86 · www.maevo.ch
UID: CHE-276.182.673